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Geschäftsbedingungen

AGB Webshop (B2C)

Artikel 1 - Definitionen

  1. Saponier Investment Saponier.com, mit Sitz in Utrecht, Firmennummer 89221605, USt-IdNr.: 864915111B01 wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer zugleich.
  4. Der Vertrag bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2 - Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
  2. Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.

Artikel 3 - Zahlung

  1. Der volle Kaufpreis wird grundsätzlich sofort im Webshop bezahlt. Bei Reservierungen wird in manchen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und Anzahlung.
  2. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen solange auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer mit der Einziehung fortfahren. Die mit dieser Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Einziehungskosten werden auf der Grundlage des Dekrets über die Entschädigung für außergerichtliche Einziehungskosten berechnet.
  4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.
  5. Lehnt der Käufer seine Mitwirkung bei der Auftragsdurchführung durch den Verkäufer ab, ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 4 - Angebote, Kostenvoranschläge und Preise

  1. Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Die in Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und ihre Überschreitung berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt oder zu Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies müssen die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
  4. Der in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen genannte Preis setzt sich aus dem Kaufpreis einschließlich der Mehrwertsteuer und aller sonstigen anfallenden staatlichen Abgaben zusammen.

Artikel 5 - Widerrufsrecht

  1. Nach Erhalt der Bestellung hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aufzulösen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die (vollständige) Bestellung beim Verbraucher eingeht.

  1. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen individuell angefertigt werden oder eine kurze Haltbarkeitsdauer haben.
  2. Der Verbraucher kann dafür ein vom Verkäufer bereitgestelltes Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich nach dessen Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
  3. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur insoweit auspacken oder verwenden, als dies erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und – soweit zumutbar – in der Originalverpackung gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers an den Verkäufer zurücksenden.

Artikel 6 - Änderung der Vereinbarung

  1. Stellt sich während der Durchführung des Vertrags heraus, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dies Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Ausführung haben. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so bald wie möglich informieren.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verkäufer den Käufer hierüber vorab schriftlich informieren.
  4. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, wird der Verkäufer angeben, in welchem ​​Umfang die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
  5. Ungeachtet der Bestimmungen im dritten Absatz dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzuschreiben sind.

Artikel 7 - Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Sobald die gekaufte Sache beim Käufer eintrifft, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8 - Prüfung und Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Frist zu prüfen oder prüfen zu lassen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Menge der gelieferten Ware mit dem übereinstimmen, was die Parteien vereinbart haben, oder ob Qualität und Menge zumindest den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Geschäfts-)Verkehr an sie gestellt werden.
  2. Reklamationen bezüglich Beschädigung, Fehlmenge oder Verlust gelieferter Ware müssen innerhalb von 10 Werktagen ab dem Tag der Lieferung der Ware durch den Käufer schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
  3. Wird die Mängelrüge innerhalb der genannten Frist anerkannt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung, Neulieferung oder zum Verzicht auf die Lieferung und zur Gutschrift des entsprechenden Kaufpreises an den Käufer berechtigt.
  4. Geringe bzw. branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in der Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht zur Last gelegt werden.
  5. Reklamationen, die sich auf ein bestimmtes Produkt beziehen, wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrages aus.
  6. Nach der Verarbeitung der Ware beim Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.

Artikel 9 - Muster und Modelle

  1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt diente, ohne dass die zu liefernde Ware diesem entsprechen muss. Anders ist es, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Ware diesem entsprechen muss.
  2. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen wird auch davon ausgegangen, dass die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Angaben lediglich Anhaltspunkte sind, ohne dass sie notwendigerweise der zu liefernden Sache entsprechen müssen.

Artikel 10 - Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Geschäft/Lager“. Dies bedeutet, dass sämtliche Kosten vom Käufer getragen werden.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert bzw. liefern lässt oder zu dem ihm diese Ware vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
  3. Falls der Käufer die Annahme der Lieferung verweigert oder es versäumt, für die Lieferung erforderliche Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, den Artikel auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  4. Erfolgt die Lieferung der Ware per Spedition, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Versandkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Benötigt der Verkäufer zur Durchführung des Vertrages Daten des Käufers, so beginnt die Lieferfrist nach Übermittlung dieser Daten durch den Käufer an den Verkäufer.
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Sie ist nie eine Frist. Wird die Frist überschritten, muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Im Falle einer Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 11 - Höhere Gewalt

  1. Kann der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, haftet er nicht für den dadurch dem Käufer entstehenden Schaden.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall alle Umstände, die der Verkäufer bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigen konnte und aufgrund derer die normale Erfüllung des Vertrags vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie beispielsweise Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Gebäudebesetzung, Streiks, Aussperrungen, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
  3. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien im Übrigen den Umstand, dass Zulieferunternehmen, von denen der Verkäufer bei der Vertragserfüllung abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dass der Verkäufer dies zu vertreten hat.
  4. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen so lange ausgesetzt, wie der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage andauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.
  5. Falls die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.

Artikel 12 - Übertragung von Rechten

  1. Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Vereinbarung mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83(2) des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die auf dem Gelände des Verkäufers vorhandenen Waren sowie gelieferte Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Waren zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten Anzahlungsbeträge nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten solange einzustellen, bis der vereinbarte Teil noch bezahlt ist. Es liegt dann ein Gläubigerverzug vor. Lieferverzug kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht entgegengehalten werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Versicherungspolice auf erste Aufforderung zur Einsichtnahme vorzulegen.
  5. Wurde Ware noch nicht ausgeliefert, aber die vereinbarte Anzahlung bzw. der vereinbarte Preis nicht vereinbarungsgemäß bezahlt, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware wird dann erst ausgeliefert, wenn der Käufer den vereinbarten Betrag vollständig und vereinbarungsgemäß bezahlt hat.
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.

Artikel 14 - Haftung

  1. Die Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags ergeben, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
  2. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen.

Artikel 15 - Beschwerdepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen über die ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Beanstandung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer zur Nachbesserung und ggf. Ersatzlieferung verpflichtet.

Artikel 16 - Garantien

  1. Wenn Garantien im Vertrag enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkauften Waren dem Vertrag entsprechen, fehlerfrei funktionieren und für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet sind. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften Waren durch den Käufer.
  2. Der Zweck der genannten Garantie besteht darin, eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu schaffen, so dass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig auf Rechnung und Risiko des Verkäufers gehen und dass sich der Verkäufer niemals auf eine Garantieverletzung berufen kann aufgrund von

Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Bestimmungen des vorigen Satzes gelten auch, wenn der Verstoß dem Käufer bekannt war oder durch eine Untersuchung hätte bekannt sein können.

  1. Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Zustimmung Änderungen vorgenommen haben oder zu ändern versucht haben oder den Kaufgegenstand für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmungsgemäß ist.
  2. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel, ist die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie beschränkt.

Artikel 17 - Geistiges Eigentum

  1. Saponier Investment Saponier.com behält sich sämtliche Rechte am geistigen Eigentum (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Zeichnungs- und Modellrechte usw.) an allen Produkten, Designs, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Zitaten, Bildern, Skizzen, Modellen, Modellen usw. vor, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
  2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die genannten geistigen Eigentumsrechte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Saponier Investment Saponier.com zu kopieren, anzuzeigen und/oder bereitzustellen oder anderweitig zu nutzen.

Artikel 18 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Saponier Investment Saponier.com ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Wesentliche inhaltliche Änderungen wird Saponier Investment Saponier.com nach Möglichkeit vorab mit dem Kunden besprechen.
  4. Verbrauchern steht im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Kündigungsrecht zu.

Artikel 19 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Für sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
  2. Für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht im Bezirk zuständig, in dem sich Saponier Investment Saponier.com befindet, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und voll wirksam.